Förderprogramm_Nachhaltigkeit_Köln
Förderung für Ihre Wärmepumpe sichern

Förderung:
Alles, was Sie
wissen müssen

Förderung ist ein sehr komplexes Thema. Wir haben alle wichtigen Informationen leicht verständlich für Sie aufbereitet.

Unser Überblick über die Fördermöglichkeiten

Wie viel zahlt
der Staat?

25% der Kosten übernimmt der Staat grundsätzlich. Weitere 10% zahlt er dann, wenn man von einer funktionierenden Ölheizung umsteigt, da diese besonders umweltschädlich sind.

Oder aber Sie sind im Besitz einer alten Gasheizung. Denn dann haben Sie den Anspruch auf einen Bonus von ebenfalls 10%, wenn Sie sich dazu entscheiden, Ihre altbewährte Gasheizung, die seit mindestens 20 Jahren im Einsatz ist, durch eine moderne Wärmepumpe zu ersetzen.

Darüber hinaus steht Ihnen ein zusätzlicher Bonus von 5% zur Verfügung, wenn die Wärmepumpe ein natürliches Kältemittel oder (Ab-)Wasser oder Erde als Energiequelle nutzt.

So zahlt der Bund also bis zu 40% der Kosten für eine Wärmepumpe. Konkret handelt es sich hier um die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Zusätzlich zahlt die Stadt Köln eine fixe Summe, je nach Leistung der Wärmepumpe.

Durch die Kombination der Förderungsprogramme lassen sich bis zu 50% sparen. Wir liefern Ihnen alle relevanten Informationen rund um die Förderungen. Um den Eigenanteil zu finanzieren, bietet die Stadtsparkasse Köln attraktive Kredite.

Förderung_Köln_Wärmepumpe
Köln_Dom_Rhein
Da simmer dabei

Die Stadt Köln fördert die Wärmepumpe

Glück­licherweise erkennt auch die Stadt Köln den Nutzen von Wärmepumpen für die Energie­wende. Um die Stadt einen großen Schritt weiter in die Nach­haltigkeit zu bringen, hat diese eine spezielle Förderung ins Leben gerufen.

Im Rahmen des Förder­programms „Alt­bau­sanierung und Energie­effizienz – klima­freund­liches Wohnen“ bezuschusst die Stadt Köln zusätzlich zum Förder­programm des Bundes und der KfW den Einbau einer Erdwärme­pumpe.

Konkret handelt es sich um 3.000€ bis 6.000€. Der Betrag ergibt sich anhand der Leistung der Wärmepumpe.

Wieviel fördert Köln?

Potentielle Förderung

bis 25kW3.000€
bis 50kW4.000€
über 50kW6.000€

Eine weitere Bedingung für die Förderung der Erdwärmepumpe ist eine Jahresarbeitszahl von mindestens 4. Außerdem muss zuvor eine fossile Heizungsanlage verbaut worden sein.

Kombinieren sie ganz leicht Ihre Förderungen

Verschiedene Förderungen kombinieren

Die Förderung der Stadt Köln lässt sich mit den Förderungen des Bundes kombinieren, um möglichst stark von staatlichen Zuschüssen zu profitieren. Insgesamt zahlt der Staat bis zu 40% durch Fördermittel.

Beispiel

Angenommen Sie kaufen eine Wärmepumpe im Wert von 30.000€ mit einer Leistung von 30 kW.

Sie erhalten einen Förderungszuschuss der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) von 25% -> 30.000€ * 0,25= 7.500€.

Wenn Sie zuvor eine Ölheizung hatten, fördert der Bund sogar bis zu 35%, in unserem Beispiel also 10.500€.

Zusätzlich erfolgt dann noch die Förderung der Stadt Köln. In diesem Fall läge diese bei 4.000€.

Zusätzlich mit dem Bonus von 5% wenn die Wärmepumpe ein natürliches Kältemittel oder (Ab-)Wasser oder Erde als Energiequelle nutzt. Also 1.500€.

In Summe führen die beiden Förderungen also zu 16.000€ Förderung.

Planen_Wärmepumpe_Köln
Umstieg von GasheizungUmstieg von Ölheizung
Kosten30.000€30.000€
Theoretische Förderung14.500€ 17.500€
Beratung_Wärmepumpe_Köln
Ihre Förderung in nur 48h

Wir machen das für Sie: Unser Förderservice

Mit dem integrierten Förder-Service von ErstRaum sind Ihre Fördermittel innerhalb von 48h beantragt und bewilligt.
100% Service

Die Rundum-Lösung von Anfang bis Ende

Wir von ErstRaum haben es uns zur Aufgabe gemacht, Sie im gesamten Prozess hin zu einer neuen, umweltfreundlichen Heizlösung zu begleiten. Alles was Sie tun müssen: Sich zurücklehnen und die neue Wärme Ihres Zuhauses unbeschwert genießen. Wir kümmern uns um den Rest.

Wir kümmern uns zu 100%
Wärmeleitfaden ErstRaum

Konfigurieren Sie jetzt Ihr
unverbindliches Angebot

Gelangen Sie in wenigen Schritten zu Ihrem individuellen Angebot. Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten und wir kommen so schnell wie möglich mit einem konkretem Angebot auf Sie zu.

FAQs

Die Höhe der staatlichen Förderungen hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise dem installierten Heizgerät und den Investitionskosten für die Heizungssanierung. Unser Förder-Service berechnet für Sie den genauen Betrag und prüft auch die Möglichkeit der Kumulierung von Fördermitteln verschiedener Fördergeber, um Ihnen die maximale Förderung zu ermöglichen.

Die genaue Höhe der staatlichen Förderung hängt vom installierten neuen Heizgerät und den Investitionskosten für die Heizungssanierung ab. Unser Fördergeld Service berechnet die genaue Höhe für Sie und prüft auch die Kumulierbarkeit von Fördermitteln verschiedener Fördergeber, um Ihnen die maximale Förderung zu ermöglichen. Rufen Sie uns dazu gerne einfach an, unsere experten betreuen Sie gerne!

Ja, der Einsatz von Wärmepumpen wird durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert. Die Förderung muss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. In Bestandsgebäuden erhalten neue, effiziente Wärmepumpen einen Investitionszuschuss von
25 %. Der Zuschuss kann auf maximal 35 % erhöht werden, wenn der Tausch der Heizung damit einhergeht. Dabei wird der Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizung gefördert. Auch der Tausch einer mindestens 20 Jahre alten funktionstüchtigen Gasheizung wird gefördert. Nach dem Heizungstausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen beheizt werden.

Für den Einsatz von Erd-, Grundwasser- oder Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln wie Propan gewährt der Staat einen zusätzlichen Bonus von 5 %. Dadurch sind prinzipiell bis zu 40 % Förderung möglich. Allerdings entstehen hierbei zusätzliche Kosten und Risiken durch Erdarbeiten, die bei der Installation einer Wärmepumpe nicht erforderlich sind.

Bitte beachten Sie, dass Sie trotz anfänglich höherer Investitionskosten beim Wechsel von einer Ölheizung zur Wärmepumpe von staatlichen Förderungen profitieren können. Bei der Umrüstung erhalten Sie eine Basisförderung für Wärmepumpen von 25 Prozent. Zusätzlich gibt es einen Austausch-Bonus, der Ihnen weitere Vorteile bietet.

Bei einer Beauftragung des unseres Förder-Services und positiver Prüfung der Förderfähigkeit Ihrer neuen Heizsystems erhalten Sie und Ihr Heizungsfachbetrieb alle relevanten Informationen zum Stand des Fördergeldantrags.

Wenn Sie Ihr Gebäude im Zuge der Wärmepumpeninstallation zu einem KfW-Effizienzhaus sanieren, können Sie den KfW-Kredit 261,262 für die Sanierungsmaßnahmen nutzen. Auch für neue Gebäude, die den Standard "Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeit-Klasse" erreichen, besteht die Möglichkeit einer Förderung. Wenn Sie nur den Kauf der Wärmepumpe finanzieren möchten, können Sie einen günstigen Kredit bei regionalen Volksbanken, Sparkassen und Umweltbanken in Anspruch nehmen.

Die Anschaffungskosten einer Wärmepumpe sind im Allgemeinen höher als die einer Öl- oder Gasheizung. Um den Einbau erneuerbarer Energien zu fördern, bietet der Staat jedoch großzügige finanzielle Unterstützung durch das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) für den Kauf einer Wärmepumpe an:

25 Prozent: Förderung für den Neukauf einer Wärmepumpe.

35 Prozent: Förderung für den Austausch einer alten Öl- oder Gasheizung gegen eine Wärmepumpe (Für Gas: Mindestens 20 Jahre im Betrieb und noch voll funktionsfähig).

Zusätzliche 5 Prozent: Diese Bonusförderung erhalten Sie, wenn die neue Wärmepumpe Erdwärme, Wasser oder Abwasser als Wärmequelle nutzt ODER wenn sie ein natürliches Kältemittel verwendet (nicht kumulierbar mit dem Wärmequellen-Bonus).

Insgesamt können Sie somit bis zu 40 Prozent der Investitionskosten durch staatliche Fördermittel erstattet bekommen.

Wichtig: Die Förderung des BAFA basiert auf dem eingereichten Angebot. Falls das Projekt nachträglich teurer wird, passt das BAFA die Förderung nicht an. Daher ist es wichtig, dass das Angebot von einem Fachbetrieb so präzise wie möglich kalkuliert wird.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat ein Video-Tutorial zur BEG EM veröffentlicht, in dem weitere Informationen zu finden sind.

Video: BMWK - BEG EM

Unter bestimmten Umständen ist es möglich, die beiden Förderprogramme zu kombinieren, aber nur in seltenen Fällen ist dies sinnvoll. Es ist nicht erlaubt, dieselbe Maßnahme nach verschiedenen BEG-Richtlinien zu fördern. Bei einer Kombination darf außerdem die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten nicht überschritten werden, die bei BEG WG bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit beträgt.

Ein Szenario, in dem eine Kombination möglich wäre, ist, wenn bereits ein KfW-Kredit für die Modernisierung zum Effizienzhaus nach BEG WG genehmigt wurde und man sich nachträglich für den zusätzlichen Einbau einer Lüftungsanlage entscheidet.

Die Kombination der BEG mit anderen Förderungen, z. B. von der Landesregierung, ist bis zu einer maximalen Förderquote von 60 Prozent erlaubt.

Wenn eine Bundesförderung in Anspruch genommen wird, entfällt die Möglichkeit einer steuerlichen Förderung energetischer Gebäudesanierungen. Es können jedoch unterschiedliche Förderungen für verschiedene Maßnahmen in Anspruch genommen werden, selbst wenn sie dieselbe Wohneinheit betreffen.

Gemäß den Richtlinien der BEG EM gelten als Bestandsgebäude Gebäude, deren Bauantrag oder Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung der Förderung mindestens fünf Jahre zurückliegt.

Ja, die Optimierung der Heizungsanlage zur Steigerung der Effizienz wird gefördert. Dazu gehören Maßnahmen wie der hydraulische Abgleich der Anlage, der Austausch von Heizungspumpen, die Anpassung von Temperaturen und Pumpenleistung, die Optimierung von Wärmepumpen, die Dämmung von Rohrleitungen, der Einbau von Flächenheizungen oder Niedertemperaturheizkörpern, der Einbau von Wärmespeichern sowie die Verbesserung der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik.

Der Einbau, Austausch oder die Optimierung von Lüftungsanlagen wird gefördert. Auch digitale Systeme, die zu einem reduzierten Energieverbrauch beitragen, wie z. B. Einzelraumregelungen, erhalten eine Förderung. Wenn Wohngebäude an ein Nah- oder Fernwärmenetz angeschlossen sind, werden auch Systeme gefördert, die zur Optimierung des Netzes beitragen. Die Anlagentechnik muss den "Technischen Mindestanforderungen zum Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen" (TMA EM) entsprechen.

Förderfähige Wärmeerzeuger umfassen Wärmepumpen, Biomasseanlagen und Solarthermieanlagen. Eine separate Wärmepumpe als Teil einer Hybridheizung ist ebenfalls förderfähig, selbst wenn das andere Heizgerät fossile Brennstoffe nutzt. Allerdings werden hybride Kombigeräte wie zum Beispiel eine Wärmepumpe plus Gas-Brennwertgerät in einem Heizungsgehäuse nicht mehr gefördert.

Unter Umfeldmaßnahmen fallen Arbeiten, die nicht den Installationskosten und der Inbetriebnahme zugeordnet werden können, aber notwendig sind, um das umweltschonende Heizsystem überhaupt einzubauen. Beispiele hierfür sind die Entsorgung alter Öl- oder Gastanks und die Wiederherstellung der Außenanlagen bei erdbedeckten Tanks. Auch der Ausbau und die Entsorgung alter Heizungen, einschließlich der Entsorgung von Sonderabfällen, sowie die Sanierung, Einrichtung oder Umwidmung eines Heiz- oder Technikraums (ausgenommen Malerarbeiten und Bodenbeläge), zählen zu den Umfeldmaßnahmen. Darüber hinaus gehören zu den Umfeldmaßnahmen Tätigkeiten, die die Energieeffizienz der Gebäudeanlagentechnik erhöhen, wie z. B. der Austausch von Heizkörpern, der Einbau einer Fußbodenheizung und der hydraulische Abgleich einschließlich entsprechender Thermostate oder Ventile. "Schönheitsarbeiten" zur Wiederherstellung von Oberflächen in Innenräumen, wie Decken-, Wand- und Bodenbeläge, Tapeten, Fliesen, Teppich, Parkett oder Malerarbeiten, sind nicht mehr förderfähig, auch wenn sie im Zusammenhang mit einer geförderten Sanierungsmaßnahme stehen. Neu ist, dass bei einem Heizungsdefekt die Mietkosten für eine provisorische Heiztechnik für bis zu einem Jahr den Umfeldmaßnahmen zugerechnet werden können, sofern die alte Anlage gegen eine förderfähige Heizung ausgetauscht wird.

Nein, es besteht kein rechtlicher Anspruch auf die Fördergelder. Im Bundeshaushalt werden Mittel für die Förderungen bereitgestellt. Sollte das Budget im Laufe des Jahres erschöpft sein, entscheidet die Regierung, ob zusätzliche Mittel aus dem Haushalt zur Verfügung gestellt werden oder nicht. In der Regel werden zusätzliche Mittel bereitgestellt, jedoch besteht kein rechtlicher Anspruch auf die Förderung.

Mit dem integrierten Förder-Service von ErstRaum sind Ihre Fördermittel innerhalb von 48h beantragt und bewilligt!

Für Ihr Wohlfühlklima zu Hause
Rund um's Heizen für Sie da

Rund ums Heizen
für Sie da

Es gibt Dinge, die kauft man nur selten im Leben – eine Heizung zum Beispiel. Wir von ErstRaum haben es uns zur Aufgabe gemacht, Sie im gesamten Prozess hin zu einer neuen, umweltfreundlichen Heizlösung zu begleiten.

Alles was Sie tun müssen: sich zurücklehnen und die neue Wärme Ihres Zuhauses unbeschwert genießen. Wir kümmern uns um den Rest. Ganz gleich, welches Anliegen Sie zum Thema Heizen haben:

Wir sind für Sie da.

Wir rufen Sie gerne an

Kontakt
info@erstraum.de
0221 670 021 29

Adresse
Moltkestraße 99
50674 Köln