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Wohnung mieten in der Region
Die passende Mietwohnung finden
Die richtige Größe der Mietwohnung
Einer der zentralsten Faktoren bei der anstehenden Wohnungssuche ist die Größe der Wohnung, denn anhand der Wohnungsgröße wird der Mietpreis vergleichbar. Um die Größe der Wohnung zu berechnen gibt es zwei Möglichkeiten: die Deutsche Industrienorm (DIN) 277 und die Wohnflächenverordnung. Bei der DIN 277 ergibt sich die Wohnfläche durch die Grundfläche, das heißt, Dachschrägen wird vollstes Flächenmaß beigemessen. Im Gegensatz dazu werden bei der Wohnflächenverordnung Raumhöhen erst ab einer Höhe von zwei Metern dazu gezählt. Dementsprechend ist für den Mieter die Wohnflächenverordnung profitabler. Schätzungen zu Folge ergibt sich durch diese zwei verschiedenen Berechnungsarten ein Unterschied von 20 Prozent der Wohnfläche.
Wie funktioniert die Suche nach einer Mietwohnung?

Die private Wohnungssuche
Der Beginn einer privaten Wohnungssuche startet in der Regel im Internet auf den gängigen Immobilienportalen. Über eine Suchmaske werden genauste Wohnungsvorstellungen (Größe, Preis, Lage etc.) eingegeben und binnen Sekunden werden passende Wohnungsanzeigen herausgefiltert. Gut zu wissen: Private Anbieter stellen ihre Mietangebote häufig erst am Abend nach Feierabend online. Eine Suche zu dieser Zeit lohnt sich also. Um kein neues Mietangebot zu verpassen, informieren Benachrichtigungsdienste per E-Mail über Neuzugänge. Um unseriöse Angebote zu vermeiden, ist bei einer Vorabkaution oder kostenpflichtigen Angebotsliste Vorsicht geboten. Die meisten Wohnungssuchen finden zwar im Internet statt, dennoch gibt es genügend Vermieter, die Mietangebote in der Tages- oder Wochenzeitung veröffentlichen. Darüber hinaus können auch Initiativbewerbungen und Mietgesuche bei Hausverwaltungen oder Wohnungsgenossenschaften erfolgreich sein. Den Mietwunsch im Bekannten- und Freundeskreis weiterzugeben ist ebenso sinnvoll.
Was muss bei der Besichtigung der Mietwohnung beachtet werden?
Wohnung mieten: Informationen für Mieter
Die Wohnungsbesichtigung ist ideal, um die Wohnung unter die Lupe zu nehmen und die Größe, den Schnitt und die Lage umfassend zu inspizieren. Ein Zollstock bietet sich an, um Vermessungen für die Einrichtung vorzunehmen und sich so ein besseres Bild der Räumlichkeiten zu verschaffen.
Außerdem können bei der Besichtigung weitere wichtige Fragen geklärt werden:
- Ab wann ist die Wohnung bezugsfrei?
Sollte ein früherer Einzugstermin gewünscht sein, stimmen die Vermieter oftmals zu, wenn die Wohnung bereits frei ist. - Wie hoch ist die Kaution?
Die Kaution bietet dem Vermieter bei Sachschäden oder Mietrückständen finanzielle Sicherheit. Drei Monatskaltmieten dürfen als Kautionszahlung nicht überschritten werden. - Wie hoch sind die Nebenkosten?
Vor allem die Heizungsart trägt wesentlich zu den Nebenkosten bei. - Sind Haustiere erlaubt?
Um Schwierigkeiten mit dem Vermieter zu vermeiden, sollte dieser Punkt vorab unbedingt geklärt sein. - Wie ist die Bausubstanz?
Besonders die Wärmeisolierung und die letzte Renovierung sind Indizien. - Gibt es Mängel?
Falls Mängel vorhanden sind, sollten diese unbedingt in einem Übergabeprotokoll notiert werden.
Weitere offene Fragen sollten dem Vermieter mitgeteilt werden, damit alle Unklarheiten geklärt sind. Außerdem wird so dem Vermieter Interesse signalisiert.
Wohnung vermieten: Informationen für Vermieter
Der Vermieter trifft seine Entscheidung zugunsten eines Mieters vor allem auf Informationen, die zum Besichtigungstermin vorliegen. Nachgereichte Informationen werden häufig nicht mehr bei der Wahl des Mieters miteinbezogen. Neben dem spielt auch ein gepflegtes Äußeres und ein adäquates Verhalten des Mieters, wie Pünktlichkeit, eine tragende Rolle. Bei der Wohnungsbesichtigung sollte eine Mieterselbstauskunft mit den wichtigsten Informationen über die finanzielle Situation, eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vom bisherigen Vermieter und eine Schufa-Bonitätsauskunft mitgebracht werden. Falls kein eigenes Einkommen nachgewiesen werden kann, sollte eine Bürgschaft vorgelegt werden. Ausländische Interessenten sollten einen aktuellen Pass oder eine Aufenthaltsgenehmigung zur Besichtigung mitbringen.

Wohnung mieten: Die Mietkosten
Wohnung mieten: Der Mietvertrag

Schönheitsreparaturen
Die Endrenovierungsklausel, die früher häufig in Mietverträgen vorhanden war, ist nicht mehr gültig. Kleinreparaturen müssen dennoch vom Mieter selbst getragen werden.

Reparaturarbeiten
Kleine Reparaturarbeiten bis zu einer Höhe von 100 € pro Reparatur muss der Mieter selbst erbringen. Jedoch dürfen die Kosten insgesamt acht Prozent der Jahresmiete nicht übersteigen.

Kündigungsfrist
In der Regel liegt eine dreimonatige Kündigungsfrist vor. Nach der Kündigung kann der Mieter ohne Angabe von Gründen zum Ende des übernächsten Monats ausziehen. Ausnahmen sind befristete Mietverträge und Sperrfristen. Bei befristeten Mietverträgen steht die Mietdauer bereits bei der Vertragsunterzeichnung fest. Bei einem Sperrfristvertrag verpflichten sich Vermieter und Mieter dazu, für einen gewissen Zeitraum keine Kündigung auszusprechen.